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Extras, oder worauf man bei einer D&O-Deckung achten sollte

  • Ausschlüsse
    Neben der viel diskutierten Frage, ob wissentliche oder vorsätzliche Pflichtverletzung vom Deckungsumfang
    ausgeschlossen ist (und welcher Ausschluss für den Versicherungsnehmer vorteilhafter
    ist), sollte man z.B. darauf achten, ob persönliche Eigenschäden gedeckt sind, also Schäden
    im Innenverhältnis, bei denen der Haftende selbst auch am Unternehmen beteiligt ist. Grundsätzlich
    sind möglichst wenige Ausschlüsse innerhalb einer Police anzustreben.
  • Kostenübernahme
    D&O-Deckungen unterscheiden sich hinsichtlich der Frage, welche Rechtskosten vom Versicherer
    übernommen werden. Natürlich tritt der Versicherer ein, wenn es um die Abwehr unberechtigter
    Ansprüche geht (schon aus eigenem Interesse!). Aber wie steht es um die Übernahme vorbeugender
    Rechtskosten? Oder um die Übernahme solcher Kosten, die bei Maßnahmen entstehen, die
    dem Schutz der Reputation des Unternehmens dienen? Oder um zusätzliche Kosten, die bei der
    Abwehr von Ansprüchen entstehen, nachdem die vereinbarte Deckungssumme bereits ausgeschöpft ist?
  • Meldepflichten
    Den anzeigepflichtigen Gefahrerhöhungen kommt eine große Bedeutung zu. Bietet der Versicherer
    eine abschließende Aufzählung der Gefahrerhöhungen, dann ist exakt geregelt, welche Veränderungen
    im Unternehmen dem Versicherer anzuzeigen sind, ohne dass der Deckungsschutz leidet.
  • Rückwärtsdeckung und Nachmeldefristen
    Ist die Rückwärtsdeckung unbegrenzt oder gibt es zeitliche Einschränkungen? Lassen sich neu
    hinzu kommende Tochterunternehmen nicht nur in die Deckung, sondern auch in die Rückwärtsdeckung
    mit einschließen? Und: Je länger die Schadennachmeldefristen, umso besser natürlich für
    die versicherten Personen!
Sinnvolle Ergänzung der D&O-Deckung: die Vertrauensschaden-Versicherung (VSV)