Extras, oder worauf man bei einer D&O-Deckung achten sollte

Ausschlüsse

Neben der viel diskutierten Frage, ob wissentliche oder vorsätzliche Pflichtverletzung vom Deckungsumfang
ausgeschlossen ist (und welcher Ausschluss für den Versicherungsnehmer vorteilhafter
ist), sollte man z.B. darauf achten, ob persönliche Eigenschäden gedeckt sind, also Schäden
im Innenverhältnis, bei denen der Haftende selbst auch am Unternehmen beteiligt ist. Grundsätzlich
sind möglichst wenige Ausschlüsse innerhalb einer Police anzustreben.

Kostenübernahme

D&O-Deckungen unterscheiden sich hinsichtlich der Frage, welche Rechtskosten vom Versicherer
übernommen werden. Natürlich tritt der Versicherer ein, wenn es um die Abwehr unberechtigter
Ansprüche geht (schon aus eigenem Interesse!). Aber wie steht es um die Übernahme vorbeugender
Rechtskosten? Oder um die Übernahme solcher Kosten, die bei Maßnahmen entstehen, die
dem Schutz der Reputation des Unternehmens dienen? Oder um zusätzliche Kosten, die bei der
Abwehr von Ansprüchen entstehen, nachdem die vereinbarte Deckungssumme bereits ausgeschöpft ist?

Meldepflichten

Den anzeigepflichtigen Gefahrerhöhungen kommt eine große Bedeutung zu. Bietet der Versicherer
eine abschließende Aufzählung der Gefahrerhöhungen, dann ist exakt geregelt, welche Veränderungen
im Unternehmen dem Versicherer anzuzeigen sind, ohne dass der Deckungsschutz leidet.

Rückwärtsdeckung und Nachmeldefristen

Ist die Rückwärtsdeckung unbegrenzt oder gibt es zeitliche Einschränkungen? Lassen sich neu
hinzu kommende Tochterunternehmen nicht nur in die Deckung, sondern auch in die Rückwärtsdeckung
mit einschließen? Und: Je länger die Schadennachmeldefristen, umso besser natürlich für
die versicherten Personen!

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